Aktuelle Nachrichten

30.04.2020
Aktuelles - Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus
Sehr geehrte Vorstände, Präsidiumsmitglieder und liebe Sporttreibende der Cottbuser Sportfamilie, der gesamte Vorstand und die Mitarbeiter Geschäftsstelle des StSB möchte sich zunächst bedanken, für die Geduld, große Disziplin und Einsicht, die die über 24.000 Sportfreunde in den letzten Wochen gezeigt haben, für das solidarische Miteinander und die vielen kreativen Aktionen in den Social Medias.

Neben dem Verzicht auf den Vereinssport wird es für viele Vereine eng, aufgrund von fehlenden Pachteinnahmen und den weiterlaufenden Kosten für die Unterhaltung vereinseigener Sportstätten. Wir bitten erneut, die Möglichkeiten der Unterstützung des LSB unter https://lsb-brandenburg.de/corona-hilfe/ oder https://lsb-brandenburg.de/antragsberechtigung-der-vereine-bei-ilb-soforthilfe-geklaert/ zu prüfen und zu nutzen.

An dieser Stelle müssen wir ehrlich sagen: Wir alle brauchen weiterhin Geduld. Heute hat die Stadt Cottbus in Folge der Landesverordnung und einiger Nachfragen eine Allgemeinverfügung erlassen und veröffentlicht. Nun können Vereine anzeigen, wenn Sie ihre Sportstätte im Freien in Eigenverantwortung wieder öffnen. Dabei sind jedoch verschiedene Regeln einzuhalten, wie Abstands- und Hygenevorschriften. Vor allem muss aber die Einschränkung, das nur zwei Personen im Individualsport und max. 5 Personen im Vereinssport gleichzeitig auf dem Gelände sportlich aktiv sind, durch den Verein sichergestellt werden. Hier müssen also zusätzliche Zeitpläne erstellt und eingehalten werden. Generell sind auch wir mit dieser Verfahrensweise nicht glücklich.

Wir bitten alle Verantwortlichen der Sportvereine genau zu prüfen, ob Aufwand und Nutzen durch Eröffnung der Sportstätte für den Verein und seine Mitglieder in einem gesunden Verhältnis stehen. Die zusätzlichen Aufgaben zur Einhaltung der Kontrolle der Auflagen mit der Sportstättenöffnung sind nicht zu unterschätzen. Wir gehen davon aus, dass sie daher durch das zuständige Ordnungsamt und Gesundheitsamt auch geprüft werden.

Der DOSB hat unter https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/21042020_ZehnLeitplanken__end_.pdf eine hilfreiche Richtschnur (10 Leitplanken) für die mögliche Öffnung der eigenen Sportstätten eingestellt.

In den nächsten Tagen soll eine Richtlinie in Sachen Schulsport durch das Land fertig gestellt sein. In diesem Zusammenhang erhoffen wir uns auch Regelungen für die schrittweise und teilweise Nutzung öffentlicher Sportstätten unter Auflagen. Wir haben vor den Osterferien bereits den Sportstättenbetrieb (R.Zwoch) und das städtische Immobilienamt (M.Langer) gebeten, Maßnahmen wie die Sicherstellung von Desinfektionsmittelspendern an den Ein- und Ausgängen, die Machbarkeit der zeitlich begrenzten Sperrung der Duschanlagen u.a. in den Sportstätten einzuleiten bzw. technisch zu gewährleisten, um einer ggf. schrittweisen Öffnung der Sportstätten nach Landesordnung auch technisch vor Ort entsprechen zu können.

Wir stehen weiterhin für Anregungen und Fragen nach Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle, wochentags natürlich wie gewohnt telefonisch und per Mail für Sie / Euch zur Verfügung.

In diesem Sinne bleiben wir bitte alle gesund, geduldig und engagiert.

Anlage 1: Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus

Anlage 2: Die zehn Leitplanken des DOSB