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04.11.2020
Aktuelle Informationen
Häufig gestellte Fragen kurz beantwortet

Grundsätzlich ist der Freizeit- und Amateursport bis Ende November 2020 untersagt.
Dem Brandenburger allgemein ist nur der Individualsport (z.B. Laufen, Reiten, Schießen, Schwimmen, Tennis oder Tischtennis) zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts drinnen wie draußen gestattet.
Einzig Berufssportlerinnen und -sportler, Bundesligateams sowie Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten dürfen unter Auflagen in Brandenburg Sport ausüben.

Häufig gestellte Fragen:

  1. Dürfen Vereine in der Kita und Schule ihre AGs durchführen bzw. zur Aufrechterhaltung des Ganztagsangebotes weiter Sportangebote durchführen?
    Nein, da eine Durchmischung der Gruppen und Klassen in den Kitas und Schulen entsprechend der gelten Hygienekonzepte verhindert werden soll.

  2. Dürfen Vereine in den Physiotherapiepraxen ihre Kurse auf Rezept weiter durchführen?
    Schwierig. In jedem Falle sind zusätzlich die Vorschriften des § 9 Abs. 3 und Abs. 4 EindVO zu beachten.

  3. Individualsport darf stattfinden. Bedeutet das, dass Laufen oder Tennis, Tischtennis, Schießen, Schwimmen etc. in den städtischen Turnhallen /Freianlagen bzw. in der Lagune gestattet sind? Hier die Mitteilung des MBJS
    Ja, eingeschränkt. Die Mitarbeiter des Immobilienamtes, der SSB und Lagune sind vorbereitet.  Eine Absprache ist im Vorfeld unabdingbar. Die eingeschränkte Nutzung - in der momentanen Zeit nach § 12 EindVO obliegt den Vereinen zu gewährleisten. Sollte der Verein nicht entsprechend § 12 Abs. 2  Nr. 1 EindVO verfahren, so ist diese Verhalten bußgeldbewertet (§ 23 Nr. 31 EindVO).

  4. Laut Verordnung dürfen Landeskader an den Stützpunkten trainieren.
    Ja, es dürfen nur LANDESKADER und Bundeskader trainieren. Eine Übersicht der Landesstützpunkte in Cottbus liegt der Verwaltung vor. Auch hier sind im Vorfeld beim Immobilienamt, SSB bzw. der Lagune entsprechende Kaderlisten vorzulegen und Trainingszeiten durch den stützpunktragenden Verein abzusprechen.

LINK zur EindVO:  HIER

Im Nachfolgenden LINK finden Sie die Erleuterung zum Individualsport unter Sport - Sport treiben: Hier