Aktuelle Nachrichten

28.02.2021
Aktuelles in Sachen Transparenzregister
Seit 2017 gibt es das sogenannte Transparenzregister. Auf Grundlage des Geldwäschegesetz sollen alle Gesellschaften/Unternehmen und damit auch Sportvereine erfasst werden.

Es ergänzt somit das uns eher bekannte Vereinsregister. In den letzten Tagen und Wochen erhielten vermehrt Sportvereine einen Bescheid über die Jahresgebühr. Diese ist leider zu bezahlen. Wichtig: Nach § 4 TrGebV kann sich ein gemeinnütziger Verein auf Antrag von diesen Gebühren befreien lassen.

Der Antrag wirkt in dem Jahr, in dem er gestellt wurde.Leider wirkt er nicht rückwirkend. Den Antrag bitten wir daher alle Vereinsvertreter per E-Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de beim Bundesanzeiger Verlag GmbH unter Mitsendung folgenden Unterlagen zu stellen:

  1. Aktueller Vereinsregisterauszug, mit Namen und Sitz des Vereins und unter Bezeichnung des aktuellen Vorstands mit Vertretungsbefugnis,
  2. Nachweis der Identität der beantragenden Vorstandsmitglieder unter Vorlage einer Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild (§ 4 Abs. 2 S. 3 TrGebV),
  3. Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins (z.B. KSt-Freistellungsbescheid),
  4. Wenn der e.V. bereits einen Gebührenbescheid bekommen hat, bitte das Aktenzeichen angeben.