Aktuelle Nachrichten

02.06.2021
Kontaktsport im Freien ohne Personenbeschränkung und ohne Test
Liebe Sportfamilie, wir teilen die Meinung des Landessportbund Brandenburg zu den aktuellen Coronalockerungen:

Ab dem 3. Juni können so gut wie alle Aktiven wieder in ihren Sport, in ihren Verein zurückkehren. Denn nach dem Beschluss des Landeskabinetts (01.06.2021) werden viele Einschränkungen der Pandemiemaßnahmen mit dem Inkrafttreten der neuen Eindämmungsverordnung am 3. Juni wegfallen. Dann ist der Kontaktsport im Freien ohne Personenbeschränkung und ohne Tests wieder möglich. Erlaubt ist zudem auch der Sport mit Kontakt in der Halle – dort allerdings noch mit einer Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 30 und unter der Voraussetzung aktueller negativer Tests. Wie Ministerpräsident Dietmar Woidke in einem Statement hinzufügte, fallen darunter auch die für den Schulbesuch verpflichtenden Tests. Außerdem dürfen, so heißt es in der Pressemitteilung der Staatskanzlei weiter, die Schwimmerinnen und Schwimmer wieder ins kühle Nass, um zu trainieren – anfangs (ab 3. Juni) zwar nur in den Freibädern, ab 11. Juni öffnen dann aber auch die Schwimmhallen.
Der Schulsport für Schülerinnen und Schüler ist wieder uneingeschränkt möglich.

Öffnungsschritte im Überblick

Outdoor (ab 3. Juni):

Bei der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel gilt nur noch: Zutritt für Aktive, die keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen. Mannschaften können also draußen wieder trainieren und spielen. Schwimmerinnen und Schwimmer können ab diesem Tag wieder Freibäder nutzen.

Indoor (seit 1. Juni):

In geschlossenen Räumen muss auf Folgendes geachtet werden:

  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
  • Zutritt nur für Aktive, die einen Termin haben, keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen, negativ auf eine COVID-19-Infektion getestet sind,
  • die Personendaten aller Sportlerinnen und Sportler müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden,
  • Maskenpflicht in den Umkleideräumen,
  • Untersagung der gemeinsamen Ausübung von Kontaktsport mit mehr als 30 Sportlerinnen und Sportlern, regelmäßiges Lüften.
  • Vollständig Geimpfte und Genesene werden bei Personenbeschränkungen nicht mitgezählt.

Hygienekonzepte für die kommunalen Turnhallen liegen bei den Betreibern (Sportstättenbetrieb und Immobilienamt der Stadt Cottbus) in aktualisierter Form vor.

Indoor (ab 3. Juni)

Ab diesem Tag gelten auch die Schultests für den Testnachweis im Sportbetrieb. Die Landesregierung erklärt: „Schülerinnen und Schüler können, sofern sie noch nicht volljährig sind, als Testnachweis eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Selbsttests vorlegen. […] Damit gilt die gleiche Regelung wie in Schulen auch für den Sport. Kinder im Alter unter 6 Jahren sind von der Testpflicht auch hier befreit.“

Allgemein empfehlen wir zur Dokumentation die beigefügte Teilnehmerliste gegebenenfalls in Verbindung mit der Bescheinigung Selbsttest zu nutzen.

Veranstaltungen (ab 3. Juni)

Für Veranstaltungen mit und ohne Unterhaltungscharakter gibt es nun die gleichen Personenobergrenzen. So sind jetzt Veranstaltungen:

  • unter freiem Himmel mit bis zu 500 und
  • in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besuchern zulässig.

Bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter gilt auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts:

  • Terminvergabe an alle Besucherinnen und Besucher,
  • Zutritt nur für Personen ohne Symptome einer COVID-19-Infektion,
  • Testpflicht für alle ab 6 Jahren (bzw. Impf- oder Genesenennachweis),
  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts,
  • Einhaltung des Abstandsgebots,
  • Maskenpflicht (medizinische Maske),
  • Erfassen von Personendaten aller Besucherinnen und Besucher in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung,
  • regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen.

Im Vorhinein richten Sie bitte eine formlose Veranstaltungsanzeige elektronisch an Frau Micka (Stabstelle zur Koordinierung von Sondermaßnahmen der Stadt Cottbus, Kerstin.Micka@cottbus.de).

Indoor (ab 11. Juni)

Schwimmerinnen und Schwimmer können nun auch wieder in die Schwimmhallen zurück.

Alle Öffnungen und Regelungen werden erst wirksam, wenn die entsprechende Eindämmungsverordnung aktualisiert und veröffentlicht wurde.