Aktuelle Nachrichten

08.03.2021
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport informiert zur aktuellen Situation
Auf ihrer Hompage informiert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur aktuellen Situation

Dabei heißt es: "Die Bekämpfung des Coronavirus und seiner Mutantanten erfordert weiter Maßnahmen. Sie sind in der Eindämmungsverordnung der Landesregierung festgeschrieben. Das Recht auf gute Bildung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen ist ein hohes Gut. Sofern im Einzelfall eine Allgemeinverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt aufgrund § 26 der Sechsten Eindämmungsverordnung nichts Anderes regelt, gilt Folgendes:"

  1. Der Sportbetrieb auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist in dokumentierten Gruppen zulässig. Umkleiden und Sanitäranlagen dürfen genutzt werden. Bei der Berechnung der Personenzahl bleibt das begleitende Funktions- oder Aufsichtspersonal unberücksichtigt.

  2. Für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist eine kontaktfreie Sportausübung auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel erlaubt, mit bis zu 10 Personen in dokumentierten Gruppen. Die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt.

  3. Auf weitläufigen Außensportanlagen (ab 1.600 qm) dürfen mehrere Personengruppen nach den Regelungen 1 und 2 (s.o.) Sport auf einer Sportanlagen gleichzeitig ausüben, sofern die Betreiberin oder die Betreiberin der Anlage gewährleistet, dass einzelnen Personengruppen eine Mindestfläche von 800 qm zur Sportausübung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird (Golfplätze, Fußballplätze, Leichtathletikstadien)."

 

Für den Profisport sind weitere Ausnahmen unter Corona Aktuell | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)

geregelt.

Hier ein Muster zur Dokumentation der Teilnehmer beim Training unter freiem Himmel. Weiterhin bitten wir die bekannten Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.