Aktuelle Nachrichten

03.04.2017
Thema GEMA - Veranstaltungen mit Live-Musik
ln Ergänzung der Ziffer 4 des Gesamtvertrags zwischen der GEMA und dem DOSB wurde vereinbart: „Bei nicht ordnungsgemäß eingereichten Musikprogrammen entfällt die Hälfte des Gesamtvertragsnachlasses. Der volle Gesamtvertragsnachlass wird gewährt, wenn das Musikfolgeverzeichnis nachgereicht wird“

Daher bitten wir alle Vereine, die gegen Geldzahlung eine Live Band bestellen, sich vorab ein Musikfolgeverzeichnis vom beauftragten Künstler aushändigen zu lassen und dieses dann unbedingt an die GEMA im Vorfeld der geplanten Veranstaltung zukommen zu lassen. Andernfalls kann es für den Verein als Veranstalter sehr teuer werden.

In den drei Anlagen haben Sie die Möglichkeit sich umfassend zum Thema und dem Vertrag zu informieren.