Aktuelle Nachrichten

25.05.2021
Weitere Lockerungen folgen im Juni
Weitere Lockerungen bereits am 3.Juni möglich !

Wie die Staatskanzlei bereits heute verlauten ließ, können aufgrund der weiterhin stabil sinkenden Neuinfektionszahlen auch für den Sport weitere Lockerungen folgen. Bedingung ist nun, dass Cottbus  stabil unter 50 liegen muss. Ferner wird es keine Quardatmeterfestlegung für die Nutzung städtischer Immobilien in Cottbus geben.

Unter Einhaltung aller Vorgaben der Eindämmungsverordnung und der Hygienekonzepte der Betreiber ist der reguläre kontaktfreie Trainingsbetrieb/Wettkampfbetrieb für den Indoorsport ab dem 01. Juni (Voraussetzung Inzidenz U100) wieder möglich. Verantwortungsbewusst sind selbstverständlich die AHA Regeln und Hygienevorschriften gemeinsam mit den Sportlern umzusetzen.

Wir selbst studieren den neuen Text der Verordnung (wahrscheinlich diese Woche final einlesbar) und informieren, dann zügig was im Einzelnen bei sinkenden Neuinfektionszahlen in Cottbus möglich ist.

Wir wissen, es ist gerade etwas Viel und zum Teil unübersichtlich. Wir versuchen die Übersicht selbst zu behalten, um kompakt und schnell zu informieren. Wir bitten um Geduld und Verständnis.

Der Kontaktsport im Freien ohne Personenbeschränkung, jener in der Halle zumindest mit bis zu 30 Aktiven, dazu die Öffnung der Freibäder für die Schwimmer und ein Schulsport ohne Einschränkungen – was das Sportland lange ersehnt und fast ebenso lange gefordert hatte, wird ab dem 3. Juni wohl endlich in großen Teilen Wirklichkeit. Das kündigte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke gestern (25. Mai) an. Zudem sollen ab dem 11. Juni auch die Schwimmbäder geöffnet werden. Dazu muss das Kabinett allerdings noch einen entsprechenden Beschluss fassen, der für den 1. Juni angekündigt wurde. Wolfgang Neubert, Präsident des Landessportbundes Brandenburg, erwartet, dass diese Pläne am kommenden Dienstag auch rechtssicher verwirklicht werden. „Es ist Zeit, dass die Politik jetzt eine Perspektive für die Rückkehr all unserer Sportlerinnen und Sportler aufzeigt. Auf diese Willensbekundung müssen nun auch Taten folgen, denn Enttäuschungen und Rückschläge haben unsere Aktiven in den vergangenen Monaten genug hinnehmen müssen.“ Viele Sportlerinnen und Sportler des Landes mussten zum Teil seit November auf ihre Leidenschaft verzichten.

Alle angekündigten Öffnungsschritte werden mit Hygienevorschriften verbunden sein. Eine Testpflicht soll, wie die Staatskanzlei mitteilte, weiterhin für einige Öffnungen im Innenbereich gelten. Und auch eine Kontaktnachverfolgung muss weiter möglich sein. Details dazu werden vom Landeskabinett noch festgelegt. Die Öffnungen sollen grundsätzlich unterhalb der 100-er Bundesnotbremse gelten.

Sobald die angekündigten Lockerungen beschlossen und in der Eindämmungsverordnung des Landes eingearbeitet sind, wird der Landessportbund an dieser Stelle darüber informieren.