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07.09.2020
Wichtiges zum Sport
Werte Cottbuser Sportfamilie, das Abstandsgebot während des Sports wird unter bestimmten Bedingungen aufgehoben.

Wie das Land informierte, gelte die Ausnahme nur „für feststehende Gruppen im Mannschaftssport von höchstens 30 Personen“ sowie „im Individualsport für höchstens fünf Personen“. In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei heißt es außerdem: „Für den Wettkampfbetrieb in Sportarten, in denen die Einhaltung der Abstandsregelungen bei der Sportausübung unmöglich ist, gilt nun, dass bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen höchstens 100 Personen (Wettkampfteilnehmende und Funktionspersonal) zeitgleich anwesend sein dürfen. Aber: Die Ausnahme vom allgemeinen Abstandsgebot gilt nur für die reine Sportausübung.“ Schaut man sich dazu noch die Regelungen für Großveranstaltungen an, muss man sehr genau lesen und etwas querdenken.

Gemeinsam mit der Stadt fassen wir den aktuellen Stand zusammen:

  1. Auch Kontaktsport wie Handball, Basketball oder Volleyball ist nun wieder für alle Altersgruppen im Indoorbereich möglich.
  2. Mannschaftssport können bis zu 30 Aktive gleichzeitig in der Halle trainieren bzw. ausüben.
  3. Individualsportarten wie Boxen, Ringen oder Judo können von 5 Sportlern gleichzeitig auf der Matte bzw. im Ring trainiert werden.
  4. Wettkämpfe sind ebenfalls in allen Ligen und Klassen auch im Hallenbereich möglich, wenn nicht mehr als 100 Aktive / Mitglieder des Funktionsteams gleichzeitig auf dem Spielfeld oder der Matte im Einsatz sind.
  5. Sowohl im Indoor- als auch im Outdoorbereich können bis zu 1.000 anwesende Gäste gleichzeitig das Sportgeschehen verfolgen, wenn die Abstands- und Hygieneregeln wie z.B. durch ausreichende Sitzplätze im Abstand von 1,50m vorhanden sind, eingehalten werden.
  6. Der Sportstättenbetrieb, das Immobilienamt der Stadt Cottbus und die Lagune GmbH haben für die Betreibung ihrer Sportstätten jeweils entsprechende Hygienekonzepte. Jeweils auf diesem aufbauend sollten Veranstalter von Wettkämpfen ein Hygienekonzept erarbeitet und griffbereit haben. Es besteht keine Pflicht jede Veranstaltung anzuzeigen und das Hygienekonzept durch das Gesundheitsamt prüfen zu lassen.

Wichtig ist, mit dem Betreiber der Sportstätte die Veranstaltung wie gewohnt zu besprechen und zu organisieren. Ferner ist es wichtig die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und miteinander zu kommunizieren.

Woran bei Veranstaltungen mit Zuschauern im Indoorbereich unbedingt zu denken ist:

  1. Abendkassen sind bei größeren Zuschauermassen sehr schwer händelbar. Neben dem Tausch des Eintrittsgeldes gegen die Eintrittskarte, dem selbständigen Einschreiben der Gäste in die Teilnehmerliste zur Kontaktnachverfolgung müssen auch die Sitzplätze zugewiesen werden. Um unnötig Personal zu binden und Wartschlangen zu reduzieren, ist ein vorheriger Kartenverkauf optimaler – am besten elektronisch zu organisieren.
  2. Das Ausweisen / Markieren von Laufwegen und den wirklich zu nutzenden Sitzplätzen muss gewährleistet sein.
  3. Das regelmäßige Lüften, Säubern der WC Anlagen und das Bereitstellen von ausreichend Desinfektionsmittel ist abzusichern.
  4. Die Trennung des Zuschauerbereiches und des Bereiches für Sportler / Funktionsteam ist entsprechend zu organisieren.

Bei Aufforderung muss das Hygienekonzept vorgelegt werden.

Hier finden Sie die entsprechenden Regelungen / die aktuelle Verordnung.